Integrationskinder

Bayerisches Integrationsgesetz (am 1.1.17 in Kraft getreten)

§5 Vorschulische Sprachförderung
§6 Frühkindliche Bildung

Im Rahmen der Früherkennung und Prävention ist es unsere Aufgabe, die Kinder in ihrer Entwicklung zu beobachten und erreichte Entwicklungsziele zu dokumentieren. Bei sich  daraus ergebenden Auffälligkeiten halten wir Rücksprache mit den einzelnen Fachdiensten. Um auch für diese Kinder die bestmögliche Förderung zu gewährleisten, verweisen wir gegebenenfalls auf spezialisierte Einrichtungen.

Unsere Beobachtungen dokumentieren wir anhand verschiedener Beobachtungsbögen. Diese beinhalten das Sprachverhalten, das Sprachverständnis, die kognitive Entwicklung, Spiel-, Lern-, und Sozialverhalten, Wahrnehmung und Orientierung, sowie die Motorik.

Diese Beobachtungsdaten sind vertrauliche Daten und werden im Sozialdatenschutz vertraulich behandelt.

Beobachtungsbögen sind Grundlage von Entwicklungsgesprächen mit den Eltern.

Seit September 2015 bieten wir in Zusammenarbeit mit der Frühförderstelle der CARITAS und KESS bis zu neun Einzelintegrationsplätze in der Einrichtung an.