Gebühren

Die Tabelle der aktuellen Gebühren können Sie hier downloaden.
Elterbeitrag 12-2023

Bitte beachten Sie:

  • Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf 12 Monatsraten (September bis einschließlich August)
  • Zusätzlich fallen monatlich pro Kindergartenkind an:
    Spielgeld        10,00 €
    Getränkegeld   8,00 €
    (auf Wunsch: Mittagessen täglich pro Mahlzeit 4,40 €)
  • Zusätzliche Kosten in der Krippe:
    Spielgeld            10,00 €
    Getränkegeld      4,00 €
    Mittagessen tägl. 4,40€
  • Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule (Art. 37 Abs. 2 BayEUG) zurückgestellt werden, wird der Träger umgehend mit einer Kopie des Rückstellungsbescheids darüber unterrichtet.
  • Die Beiträge werden jährlich angepasst. Es besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme bzw. einer Zuschussgewährung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
  • Der Zuschuss zum Elternbeitrag erfolgt pro Kind längstens für 12 Monate. Der zugehörige Antrag muss gegebenenfalls jährlich neu gestellt werden. Die Bewilligung des Antrags ist einkommensabhängig.
  • Für Kinder, bei denen auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 BayEUG eintreten kann (reguläre Einschulung auf Antrag/vorzeitige Einschulung), wird der Zuschuss ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schule geleistet, wenn die Kita über die Antragstellung dazu umgehend informiert wurde. Eine Kopie des Antrages mit Eingangsbestätigung der Schule ist dem Kita-Träger vorzulegen.
  • Bei Anspruch auf Geschwisterermäßigung: Das erste Kind erhält die Ermäßigung.